Die AGB`S der ERFAHRSCHULE

Vereinbarung Fahrlehrer und Fahrschüler (allg. Vertragsbedingungen AGB)

Diese Vereinbarung wird mit der Visumsbestätigung am Ende der ersten Lektion auf dem Schülerblatt als Einverstanden erklärt!

 

Vereinbarte Fahrlektionen

Dauer:                        

45 Minuten inkl. Instruktionen, Schlussbesprechung und Terminvereinbarung.

Die Schulungsdauer wird in 5 Min. Schritten abgerechnet.

 

Treffpunkt:                

An den vereinbarten Orten, wenn Möglich in der Nähe des Sitzes der Fahrschule.

Bei längerem Anfahrtsweg zum Abholen wird die Anfahrtszeit verrechnet.

 

Verspätungen:           

Seitens Fahrschüler: zu Lasten des Schülers.

Seitens Fahrlehrer: werden nachgeholt oder nicht verrechnet.

Beide Parteien verpflichten sich, bis 15 Min. nach dem vereinbarten Termin zu warten.

 

Versäumnis:              

Versäumte Fahrlektionen werden vollumfänglich verrechnet!

 

Absagen:                    

Weniger als 48 Std. vor Lektionsbeginn = 50% der Zeit wird verrechnet!

Weniger als 24 Std. vor Lektionsbeginn = 100% der Zeit wird verrechnet!

 

Abmeldung:               

Während eines Werkstages, Mo - Sa bis 18.00h, Telefon, WhatsApp oder SMS

 

Bekleidung/Schuhe:

Der Fahrschüler ist verpflichtet an den Lektionen geeignete Schuhe (wird am ersten Tag instruiert) zu tragen. (keine Flip-Flops,Highheels, Bergschuhe, usw.)

Bei ungeeigneter Bekleidung behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, die Lektion auf Kosten des Schülers abzusagen!

 

Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht (Verdacht auf Alkohol oder Drogenkonsum, Konzentrationsprobleme, Krankheit, Müdigkeit oder Medikamente) wird die Lektion abgebrochen und vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

Zahlungsmodalitäten:

Lektionspreis:             

Wird an der ersten Lektion vereinbart.

 

Bezahlung:                  

Die Lektion wird am Ende der Lektion abgerechnet. (bar oder Twint + 1.5%)

 

Abonnements:            

Werden im Voraus beglichen. Sind am Ende der Ausbildung noch Beträge offen werden diese rückerstattet!

Vor Antritt der Führerprüfung müssen alle offenen Beträge beglichen sein!

 

Übersteigen die Kosten der Schulung das bewilligte Kostendach einer Institution (SVA/RAV/BIZ/Firma/ usw.) oder wird aus irgendeinem Grund von der Institution die Zahlungen gestoppt, (Kostenüberschreitung, Zeit-Limite, Arbeitsverhältnis, usw.) ist der betreffende Schüler verpflichtet bei Weiterführung der Ausbildung, die entstandenen Mehrkosten zu übernehmen!

 

Versicherung / Administration / Übertretungsanzeigen

Der Fahrschüler ist für eventuelle Schäden an Fahrzeugen die während dem Fahrunterricht und der amtlichen Führerprüfung entstehen versichert. (Haftpflicht-, Vollkasko- und Unfallversicherung) Zu Beginn der Ausbildung entsteht für den Fahrschüler ein einmaliger Kostenbeitrag von CHF 100.- (für die Kategorie B), CHF 150.- ( alle anderen Kategorien) Darin enthalten sind die Versicherung und ein Administrationsbeitrag. Dies ist maximal 2 Jahre gültig.

Übertretungsanzeigen sowie absichtlich herbeigeführte Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des Schülers.

 

Lektionsgestaltung / Prüfungstermin

Die Fahrschüler werden möglichst effizient als zukünftige, selbstständige Verkehrsteilnehmer vorbereitet. die Lektionsgestaltung basiert auf den Fähigkeiten und der Erfahrung des Fahrschülers. Die Lektionen werden transparent dokumentiert und können jederzeit eingefordert werden. Die Lernziele werden vor der Prüfung erklärt und bei der Schlussbesprechung gemeinsam reflektiert.

Der Prüfungstermin wird vom Fahrlehrer gemeinsam mit dem Schüler vereinbart. Der Fahrlehrer behält sich das Recht vor, den Prüfungstermin zu verschieben. Die Vereinbarungen von eigenen Prüfungsterminen beim Strassenverkehrsamt dürfen nur nach Absprache mit dem Fahrlehrer getätigt werden.

Das WarmUp und die Zeit der Prüfung wird mit 3 Lektionen verrechnet!

Die Anweisungen für private Lern- oder Übungsfahrten müssen eingehalten werden!

 

Programm- und/oder Preisänderungen

Programm- und/oder Preisänderungen sowie Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Für alle Rechtsbeziehungen mit der Erfahrschule Schwendener ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.

 

Einverständniserklärung

Mit dem Visum am Ende der ersten Lektion (Bestätigung/Anerkennung Lektionszeit) bestätigt der Fahrschüler die Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und vollumfänglich einverstanden zu sein. Der Fahrlehrer bestätigt, die Geschäftsbedingungen mit dem Fahrschüler besprochen zu haben und alle aufgetretenen Fragen beantwortet zu haben. Auf Wunsch des Schüler erhält er ein Exemplar in Papierform oder elektronisch.

 

Übrigens: VKU (Verkehrs Kunde Unterricht) nicht vergessen!

 

Möglichkeit: www.vku-buchs.ch -> online anmelden!

 

Erfahrschule Schwendener

Florastrasse 8

9470 Buchs

erfahrschule@gmx.ch

+41 78 805 01 95

 

Schwendener Andy